| AMVO |
Verordnung
über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk.
In der aktuellen Fassung vom 18. Juli 2000 sind in § 5 sieben Handlungsfelder
aufgeführt, womit der Teil IV der Meisterprüfung weit gehend nach
einem handlungsorientierten Verständnis von Ausbildung strukturiert
wurde. -> Ausbildereignungsverordnung
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Ausbildereignungsverordnung
(AEVO)
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Gesetzliche Grundlage
als Basis zur pädagogischen Qualifizierung von Ausbildern. Die AEVO
und die AMVO sind als gleichwertig anerkannt. Quelle für AEVO: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/ausbilder_eignungsverordnung.pdf
-> AMVO
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Ausbildungsbegleitende
Hilfen (abH) |
Bei Bedarf kann der
Ausbildungsprozess durch außerbetriebliche und außerschulische Maßnahmen
unterstützt werden. Die Arbeitsagenturen (ehemals: Arbeitsamt) bieten
kostenlose Hilfe auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (vgl.
SGB III § 235, § 240 ff.).
Als unterstützende Maßnahmen gelten:
1. der Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
2. die Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie und
3. die sozialpädagogischen Begleitung.
Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) umfassen:
- Stützunterricht von drei bis acht Stunden pro Woche, der zusätzlich
zum
Berufsschulunterricht angeboten wird.
- zusätzliche überbetriebliche Unterweisung im Umfang von maximal
drei Monaten je
Ausbildungsabschnitt(i. d. R. pro Jahr) stattfindet
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Ausbildungsberatung
im Handwerk |
Ausbildungsberater werden
von der Handwerkskammer gemäß § 41a (1) HWO eingesetzt. Ihre Aufgabe
ist es, die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen sowie
die Berufsausbildung durch Beratung der Lehrlinge (Auszubildenden)
und Ausbildenden zu fördern. In NRW existiert ein Internetforum
zur Ausbildungsberatung unter: www.ausbildungsberatung-nrw.de.
Dort kann man gerade auch als Lehrling alle Fragen „rund um das
Thema Ausbildung“ stellen.
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Ausbildungsnachweis
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In den aktuellen Ausbildungsverordnungen
wird in der Regel die Führung von Berichtsheften in Form eines Ausbildungsnachweises
vorgeschrieben. Seltener gebräuchlich sind andere Formen des Ausbildungsnachweises
wie z. B. die Checkliste. Auch ist gemäß § 36 (2) HWO zur Gesellenprüfung
(nur) zuzulassen, wer auch die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt
hat. Im Ausbildungsnachweis trägt der Auszubildende in Stichworten
ein, was er an jedem Arbeits- und Schultag getan und gelernt hat.
Ausbildungsnachweise sind während der Arbeitszeit zu führen und
müssen vom Ausbildenden regelmäßig auf ordnungsgemäße Führung durchgesehen
und dann abgezeichnet werden.
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Ausbildungsvertrag |
Im Ausbildungsvertrag
sind alle Vereinbarungen zwischen Ausbildenden und Auszubildenden,
ggf. um weitere Hinweise ergänzt, festgehalten und entsprechend
von diesen (bzw. bei Lehrlingen, die noch nicht volljährig
ihren gesetzlichen Vertretern) zu unterzeichnen. Vorlagen hierfür
sind i.d.R. bei der jeweiligen Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft
erhältlich.
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Ausbildungsvergütung |
Nach § 10 (1) hat
der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung
zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter des Auszubildenden
so zu bemessen, daß sie mit fortschreitender Berufsausbildung,
mindestens jährlich, ansteigt. Die Ausbildungsvergütungen
sind je nach Beruf und Region unterschiedlich hoch. Die Ausbildungsvergütung
für Metallbauer beträgt in NRW im ersten Lehrjahr ca.
420 Euro und im vierten
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Berichtsheft |
siehe unter „Ausbildungsnachweis“
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Berufliche Qualifizierung
für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf (BQF-Programm) |
Programm des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung, in dessen Rahmen auch das Projekt
„KVPP“ gefördert wird. Siehe auch http://www.kompetenzen-foerdern.de/.
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Berufs- und Arbeitspädagogik |
Berufspädagogik
wird als wissenschaftlicher Teilbereich der Erziehungswissenschaften
angesehen, der sich mit der Erziehung des Menschen im Beruf und
durch den Beruf beschäftigt. Er umfasst auch die betriebliche
und schulische Berufserziehung und berufliche Aus- und Fortbildung.
Arbeitspädagogik wird als wissenschaftlicher
Teilbereich der Berufspädagogik (s.o.) angesehen, der sich
mit der Beziehung von Arbeit und Erziehung beschäftigt. Folgende
inhaltliche Schwerpunkte können der Arbeitspädagogik zugeordnet
werden:
- Persönlichkeitsbildung (zu Selbstbestimmung, Verantwortung,
Mitwirkung),
- Verhaltensänderung (in geistiger u. körperlicher Hinsicht
ebenso wie im
Verantwortungsbereich),
- Qualifizierung (insbes. fachliche Fähigkeiten und Arbeitsverantwortung,
methodische Fähigkeiten, sozial-ethisches
Verhalten, Mitwirkungsfähigkeit)
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Berufsausbildung
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Nach § 2 des Berufsbildungsgesetztes
(BBiG) hat die Berufsausbildung eine breit angelegte berufliche
Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten
beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und
Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie
hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.
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Berufsbildungsgesetz (BBiG) |
Rechtliche Grundlage für
die Berufsbildung. Nach § 1 BBiG gehören zur Berufsbildung die Berufsausbildung,
die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung
http://bundesrecht.juris.de/bbig_84ano_1/BJNR018410971.html
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Berufsbildende
Schule
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Die Berufsvorbereitung
wird neben den allgemein bildenden Schulen vor allem im Bereich
der -> beruflichen Grundbildung von berufsbildenden Schulen übernommen.
Des Weiteren sind die Berufsschulen Partner im Rahmen des -> Dualen
Systems der Ausbildung.
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Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG)
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Einzelheiten über die
persönlichen Voraussetzungen, förderungsfähige Ausbildung, mögliche
Leistungen etc sind zu finden unter: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/baf_g/index.html.
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Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF)
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Auf der Homepage
des BMBF befinden sich unter anderem zum Thema Bildung alle
gesetzlichen Bestimmungen, die Förderprogramme des Bundes für Betriebe
im Rahmen der Ausbildungsoffensive 2004, Wissenswertes zum Thema
Weilerbildung und vieles mehr.
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Bundesverband
Metall (BVM)
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Als Zentralfachverband
repräsentiert der BVM das Metallhandwerk in der Bundesrepublik.
Zum Bereich des Metallhandwerks gehören knapp 43.000 Unternehmen,
mit über 460.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 38 Mrd. Euro.
Der BVM gehört zu den KVPP-Projektpartnern. Infos zum BVM unter
http://www.metallhandwerk.de.
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Drogen
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Als Drogen bezeichnet
werden alle zu Rauschzuständen oder Abhängigkeit führenden Substanzen.
Es wird unterschieden zwischen legalen (Alkohol, Nikotin, Kaffee,
ärztlich verschriebene Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial) und
illegalen Drogen (Cannabis, LSD, Opiate, Amphetamine).
Verschiedene gesetzliche Bestimmungen legen fest, dass der Konsum
von Drogen, der zu einer Beeinträchtigung der Wahrnehmung und
der Reaktionsfähigkeit führen kann (z. B. Alkohol), verboten
ist. Ausbildende haben im Betrieb deshalb auch eine besondere Verantwortung
für ihre Lehrlinge. Gemäß § 21 HwO dürfen
nur diejenigen ausbilden, die persönlich und fachlich dazu
geeignet sind.
Gerade im betrieblichen Alltag sind es weniger die harten Drogen
wie bspw. Heroin oder Crack, sondern die so genannten weichen Drogen
(Alkohol, Cannabis etc.), die Probleme bereiten können. Bei
diesen Drogen besteht eine vergleichsweise hohe gesellschaftliche
Akzeptanz und auch Toleranz, die aber gerade im betrieblichen Umfeld
zu enormen Schwierigkeiten führen kann. Sollten bei Mitarbeitern
– gleich ob Auszubildende oder Ausbilder – solche Problemstellungen
auftreten, so sollte auch ernsthaft überlegt werden, professionelle
Unterstützung wie z. B. die Angebote der Drogenberatung in
Anspruch zu nehmen. Ein Überblick über alle Drogenberatungsstellen
Deutschlands findet sich unter http://www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale/dhsidx.html.
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Duales System
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Das Duale System der Ausbildung
ist bei den meisten staatlich anerkannten Ausbildungsberufen im
Handwerk die maßgebende Organisationsform. „Dual“ wird das System
zumeist wegen der beiden zentralen Lernorte „Betrieb“ und „Schule“
genannt. Allerdings ist für viele Lehrlinge auch der Lernort „Überbetriebliche
Ausbildungsstätte“ maßgeblich für einen erfolgreichen Abschluss
der Ausbildung. Siehe auch „Überbetriebliche Ausbildung“
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Einstellungstest
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Einstellungstests dienen
der Feststellung, ob und in welchem Umfang der Bewerber für eine
bestimmte Stelle im Unternehmen geeignet ist. Neben grundlegenden
fachlichen Kompetenzen werden auch zunehmend methodische und soziale
Kompetenzen von zukünftigen Auszubildenden verlangt. In Handwerksbetrieben
werden sehr unterschiedliche Einstellungstests oftmals in Kombination
vorgenommen. Die Bandbreite reicht von einer Sichtung der Bewerbungsunterlagen
meist in Verbindung mit einem persönlichen Gespräch des Betriebsinhabers
mit dem/den Bewerber/n bis hin zu umfangreicheren Verfahren wie
computergestützten Verfahren und Assessment Center Verfahren.
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Einstellung von
Auszubildenden
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In § 21 ff. HWO stehen
die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen. Dort wird auch bestimmt,
dass z. B. ein Betriebsinhaber „persönlich geeignet“ sein muss,
damit er Lehrlinge einstellen darf. Darüber hinaus muss er selber
zudem noch fachlich geeignet sein, damit er aus ausbilden darf.
Ist er nicht fachlich geeignet, so kann er einen persönlich und
fachlich geeigneten Ausbilder bestellen, der die Lehrlinge ausbildet.
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Fachkompetenz
(siehe auch „berufliche Handlungskompetenz“)
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Teil der beruflichen Handlungskompetenz.
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Fallmethode
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Im Rahmen der Fallmethode
entscheidet ein Dozent, in welcher Weise (Zeitpunkt, Dauer, Vorbereitung
der Lehrgangsteilnehmer etc.) er eine oder mehrere Fallstudien während
eines Lehrgangs einsetzt. Er wägt dabei die Vor- und Nachteile des
Einsatzes im Vergleich zu anderen Methoden (z. B. Frontalunterricht)
ab. Die Fallmethode erfordert eine angemessene Vorbereitungszeit
gerade bei Teilnehmern, die diese Methode nicht „gewohnt“ sind.
Ein unvorbereiteter Wechsel der Methoden von z. B. „ständig frontal
und ab Morgen die Fallmethode“ führt nicht selten zu erheblichen
Schwierigkeiten.
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Fallstudien im
Handwerk
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Fallstudien sind Unterrichtsmaterialien,
in denen die Vielfalt der handwerklichen Berufspraxis zu einem oder
mehreren problemorientierten Fällen aufbereitet wird. Darüber hinaus
enthalten Fallstudien auch Lehr- und Lernhilfen zur Lösung des dort
repräsentierten Praxisproblems.
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Fortbildung
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Die rechtlichen Grundlagen
der beruflichen Fortbildung sind in § 42 HWO enthalten. Besonders
attraktive Fortbildungen im Handwerk sind die Meisterprüfung sowie
der Betriebswirt des Handwerks. Im Jahr 2003 haben zum Beispiel
26.509 Teilnehmer erfolgreich die Meisterprüfung absolviert.
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Frontalunterricht
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Frontalunterricht bezeichnet
die (klassische) Unterrichtsmethode, in der ein Lehrer, vor der
Klasse oder an der Tafel stehend, den Stoff vermittelt. (aus: http://www.lexikon-definition.de/Frontalunterricht.html)
Im Zuge der Forderung Unterricht und Lehrgänge praxisnah, anschaulich
und ergebnisorientiert zu gestalten wurde der Frontalunterricht
in der Vergangenheit zum Teil etwas „abfällig“ betrachtet. In Bildungsstätten
des Handwerks existiert jedoch auch die Vorstellung, dass es gerade
zu Beginn eines Lehrgangs für Zielgruppen mit z. T. sehr unterschiedlichen
Bildungsvoraussetzungen vorteilhaft sein kann, zunächst frontale
Anteile in der Unterrichtsgestaltung mit zu berücksichtigen, um
die Teilnehmer mit den hohen Anforderungen an „selbständiges Lernen
und Arbeiten“ nicht zu überfordern bzw. langsam heranzuführen.
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Gesellenprüfung
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Jede ordnungsgemäße Berufsausbildung
im Handwerk sollte ihren Abschluss durch die Gesellenprüfung finden.
Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Anforderungen und Inhalte der Prüfung, die ihrerseits Voraussetzung
für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, sind in der -> Ausbildungsordnung
festgeschrieben. Durch die gestreckte Prüfungsform im Rahmen der
handwerklichen Ausbildung gewinnt die Gesellprüfung einen anderen
Charakter, weg von der zeitpunktbezogenen zur ausbildungsbegleitenden
Prüfung. Interessant ist an dieser Stelle auch die Frage nach den
Möglichkeiten der -> Wiederholungsprüfung.
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Good Practice
Center (GPC)
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Das GPC ist eine im Internet
verfügbare Plattform für sämtliche Personengruppen, die sich mit
der Förderung von benachteiligten Jugendlichen befassen. Das GPC
erfüllt die Aufgabe, „Gute Praxis“ in der Förderung von Benachteiligten
zu dokumentieren und „Gute Praxis“ zu fördern. Ziel des GPC ist
es Erfahrungen, Ideen und erprobte Lösungen in der beruflichen Förderung
von Benachteiligten allgemein zugänglich zu machen: Eine zentrale
Stelle der Dokumentation, der Information, des Transfers und der
Vernetzung. (aus: http://www.good-practice-center.de/)
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Grundbildung (schulische
Berufsgrundbildung)
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Im Rahmen der beruflichen
Grundbildung werden Grundkenntnisse, Grundfertigkeiten und Verhaltensweisen
entwickelt, die sowohl einem möglichst großen Bereich von Tätigkeiten
gemeinsam sind, als auch für die spätere Ausübung verschiedener
Berufe in Frage kommen. Der erfolgreiche Besuch eines schulischen
Berufsgrundbildungsjahres kann unter bestimmten Voraussetzungen
als erstes Jahr der Berufsausbildung auf die Ausbildungszeit in
einem anerkannten Ausbildungsberuf angerechnet werden. Näheres hierzu
regelt die „Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung“; BGBJAVO.
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Handlungskompetenz
(berufliche)
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Ziel, welches mit der
Ausbildung erreicht werden soll. Die berufliche Handlungskompetenz
lässt sich gliedern in -> Fachkompetenz, -> Methodenkompetenz und
-> Sozialkompetenz.
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Handwerkskammer |
Zuständige Stelle für
die Beratung von Betrieben gerade auch in sämtlichen Fragen der
Ausbildung. Zudem überwacht die Handwerkskammer die Durchführung
der Ausbildung. Sie ist auch für die ordnungsgemäße Durchführung
der Gesellenprüfung zuständig.
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Handwerksordnung
(HwO)
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Das Gesetz zur Ordnung
im Handwerk enthält im Wesentlichen Regelungen unter welchen Bedingungen
ein Handwerk ausgeübt werden kann, Regelungen zur Berufsbildung
im Handwerk Regelungen zur Meisterprüfung sowie Regelungen zur Organisation
des Handwerks. http://bundesrecht.juris.de/hwo/
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Hauptschulabschluss
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Erster allgemein bildender
Schulabschluss, der nach erfolgreichem Besuch der Jahrgangsstufe
9 an Hauptschulen, aber auch an den übrigen Schulen des Sekundarbereichs
I (Realschulen, Gesamtschulen, Mittelschulen, Regelschulen, Sekundarschulen
und Sonderschulen) erworben wird. Der Hauptschulabschluss befähigt
zur Berufsausbildung im dualen System und berechtigt den Absolventen
/ die Absolventin zum Besuch weiterführender allgemein bildender
und beruflicher Schulen, um beispielsweise den mittleren Bildungsabschluss
( z.B. Realschulabschluss) zu erlangen. Je nach Bundesland trägt
dieser erste allgemein bildende Schulabschluss besondere Bezeichnungen,
die teilweise mit einer weiterführenden Qualifikation einhergehen
(z.B. qualifizierender Hauptschluss, erweiterter Hauptschulabschluss,
Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife). Traditionelle
Einstiegsvoraussetzung für Handwerksberufe ist der Hauptschulabschluss.
Dieser verliert heutzutage allerdings faktisch zunehmend diese Bedeutung,
da in der Wahrnehmung des Handwerks die steigenden Anforderungen
an Auszubildende von den Absolventen mit Hauptschulabschluss kaum
noch erfüllt werden können.
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Innungen
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Die Innung ist der freiwillige
Zusammenschluss der selbständigen Handwerker des gleichen Handwerks
oder ähnlicher Handwerke innerhalb eines bestimmten Bezirks. Sie
ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der
Rechtsaufsicht der Handwerkskammer. Aufgaben und Befugnisse der
Innung sind in den §§ 52 – 78 HwO geregelt.
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Institut für Maßnahmen
zur beruflichen und sozialen Eingliederung (IMBSE)
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Projektpartner im Rahmen
von -> KVPP; besonders verantwortlich für Entwicklung von Basismaterialien
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Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG)
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Das JarbSchG enthält Bestimmungen
zum Schutz jugendlicher Arbeitnehmer. Es gilt für Auszubildende,
die noch nicht 18 Jahre alt sind. Jugendlicher im Sinne des Gesetzes
ist, wer 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Das Gesetz
enthält unter anderem Bestimmungen zur Arbeitszeit und zur Freistellung
für die Berufsschule. (aus: Sackmann S. 43 f)
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Jugendberufshilfe
(JBH)
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JBH steht in enger Zusammenarbeit
mit ihren Partnern aus der Agentur für Arbeit, Jugendamt, Sozialamt
und den anderen Trägern, die in einem dichten Netzwerk kooperieren.
Ziel ist die erfolgreiche Integration arbeitsloser junger Menschen
in Arbeit und Ausbildung. Es werden junge Menschen bis 25 in folgende
Maßnahmen aufgenommen: - Berufsorientierung/-vorbereitung, - Förderlehrgang,
- Arbeiten und Lernen (mit berufsfachlicher Qualifizierung), - Berufsausbildung,
um sie für einen Job bzw. eine Berufsausbildung zu qualifizieren.
(aus: www.jbh.de)
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Kontinuierliche
Verbesserung pädagogischer Prozesse (KVPP)
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Projekt, welches im Rahmen
des -> BQF-Programms gefördert wird und zu dessen Internetpräsenz
auch dieser Glossar gehört. Nähere Informationen finden sich im
Bereich "Projektziele"
auf diesen Seiten.
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Kooperation der
Lernorte
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Im Rahmen des -> Dualen
Systems sollen die an der Ausbildung beteiligten Lernort (im Handwerk:
Betrieb, Schule und im Regelfall -> Überbetriebliche Ausbildungsinstitutionen)
zusammenarbeiten, um das gemeinsame Ziel der erfolgreichen -> Gesellenprüfung
zu erreichen.
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Leittextmethode
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Erarbeitende Unterweisungsmethode,
die sich auf Leittexte stützt. Das Grundprinzip der Leittextmethode
besteht darin, das Selber-Lernen des Auszubildenden anzuleiten.
Im Rahmen der Berufsausbildung wird diese Form der Selbstorganisation
zur Vor- und Nachbereitung einer praktischen Tätigkeit und bei der
Durchführung von Arbeitsaufgaben eingesetzt. Durch die Anwendung
dieser Methode soll der Auszubildende die Möglichkeit erhalten,
verstärkt eigene Vorgehens- und Verhaltensweisen auszuprobieren,
um so eigene Erfahrungen sammeln zu können und sich in einem Lernprozess
für die der Aufgabenstellung angemessene Lösung zu entscheiden.
(aus: http://www.ifa-verlag.de)
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Lernen am Arbeitsplatz
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Hierbei handelt es sich
um eine wichtige Lernform im Rahmen der handwerklichen Ausbildung
im Betrieb.
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Lernmotivation
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Es gibt verschiedene Arten
der Motivation: Intrinsische bzw. direkte Motivation liegt vor,
wenn dem Handeln ein Sachinteresse zugrunde liegt, will man die
Notwendigkeit des jeweiligen Tuns einsieht oder weil jemandem eine
bestimmte Tätigkeit einfach Freude bereitet. Extrinsische Motivation
bedeutet, dass die Motivation „von außen“ kommt, wenn eine Handlung
in erster Linie wegen bestimmter, mit ihr verbundener Konsequenzen
erfolgt.
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| Methodenkompetenz
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Teil der -> (beruflichen)
Handlungskompetenz. |
Praktikum
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Das Praktikum stellt eine
Möglichkeit für potenzielle Auszubildende dar, einen zukünftigen
Arbeitsplatz und auch umgekehrt für einen Betrieb einen zukünftigen
Lehrling kennen zu lernen.
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Sozialgesetzbuch
(SGB)
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Besonders interessant
im Hinblick auf die Förderung und Unterstützung von Ausbildung im
Handwerk ist der Teil III dieses Gesetzbuches, das SGB III. Siehe
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/gesamt.pdf.
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Sozialkompetenz
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Teil der -> (beruflichen)
Handlungskompetenz. |
Überbetriebliche
Ausbildung bzw. Lehrwerkstätten (ÜBA/ ÜBL)
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Nach § 27 BBiG Die Ausbildungsordnung
kann festlegen, daß die Berufsausbildung in geeigneten Einrichtungen
außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt wird, wenn und soweit
es die Berufsausbildung erfordert. Da gerade im Handwerk mit seinen
überwiegend vergleichsweise kleinen Betrieben (unter 10 Mitarbeitern)
und der häufig vorzufindenden Spezialisierung der Betriebe nicht
mehr alle im -> Rahmenlehrplan vorgeschriebenen Fachbereiche abgedeckt
werden können, hat sich die Form der Überbetrieblichen Ausbildung
(ÜBA) in Überbetrieblichen Lehrwerkstätten (ÜBL) etabliert. Dieser
Abschnitt zählt zum betrieblichen Teil der Ausbildung und kann unter
bestimmten Bedingungen durch staatliche Mittel gefördert werden.
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Unfallschutz
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Es ist beim Unfallschutz erforderlich, die aufgestellten Regeln den Auszubildenden im Hinblick auf die hierdurch vermiedenen Gefahrensituation hin transparent zu machen. |
Unterweisung
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Klassische Methode der Vermittlung von Fachkenntnissen. |
Verlängerung
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Es bestehen im Rahmen
der Ausbildung verschiedene Möglichkeiten der Verlängerung
… der Ausbildungszeit
… der Berufsschulpflicht
… der Probezeit |
Vier-Stufen-Methode
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Hierbei handelt es sich um eine klassische Form der -> Unterweisung, die sich durch die vier Stufen
- Vorbereitung und den Lehrling motivieren,
- Aufgabe erklären und vormachen
- den Lehrling Arbeit ausführen lassen und dann
- üben und das Erlernte festigen
auszeichnet.
Diese Methode ist verschiedentlich in der Kritik, zeichnet sich aber nach wie vor durch eine große Verbreitung in der Praxis aus.
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Vorbildfunktion
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Die Lehrlinge orientieren sich während der Ausbildungszeit, die häufig eine Reifungs- und Orientierungsphase darstellen, stark an Vorbildern. Diese sind zum einen dem privaten, außerbetrieblichen Bereich, zum anderen aber auch der Arbeitswelt zuzuordnen. Ausbilder haben deshalb oft eine Vorbildfunktion und sollten vor diesem Hintergrund ihr betriebliches und auch außerbetriebliches Handeln genauer betrachten. |
Vorstellungsgespräch
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Ein Verfahren, um die Eignung eines potenziellen Lehrlings festzustellen, bietet das Vorstellungsgespräch. Nicht zuletzt aufgrund der vermeintlich leichten Durchführung erfreut sich dieses Verfahren großer Beliebtheit. Allerdings sollte beachtet werden, dass auch diese Vorgehensweise einer genauen Planung und Vorbereitung bedarf. |
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